Steuerberatung Schweiz

Steuererklärung ausfüllen lassen von Steuerexperten

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In der Schweiz kann die Steuerberatung eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie effektiv und effizient Sie Ihre Steuerpflichten erfüllen. Viele fragen sich, ob es sich lohnt, einen Steuerberater oder Finanzplaner hinzuzuziehen und was die Kosten im Detail umfassen. Auf unserer Webseite steuerberatung-schweiz.ch möchten wir Ihnen einen umfassenden Einblick in dieses Thema geben und Ihnen zeigen, wie wir Sie bei Ihrer Steuerplanung und -erklärung unterstützen können.

Steuerberatung Schweiz: Ein Überblick über die Kosten

Die Kosten für Steuerberatung in der Schweiz variieren je nach Komplexität der Steuererklärung und den spezifischen Bedürfnissen des Kunden. Grundsätzlich gibt es folgende Preisspannen:

  1. Einfache Steuererklärungen:
    Für Privatpersonen mit einem überschaubaren Einkommen und wenigen Abzügen beginnen die Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung oft bei etwa 100 bis 300 Franken. Diese Art von Service ist ideal für Angestellte ohne besondere Einkommensquellen wie Immobilien oder Wertpapierdepots.

  2. Komplexere Steuererklärungen:
    Selbstständige, Unternehmer oder Personen mit mehreren Einkommensquellen müssen in der Regel mit höheren Kosten rechnen. In solchen Fällen können die Gebühren zwischen 500 und 1.500 Franken liegen, je nachdem, ob zusätzliche Dienstleistungen wie Steueroptimierung oder Beratung zur Unternehmensstrukturierung benötigt werden.

  3. Umfassende Steuerberatung und -planung:
    Wer eine langfristige Steuerstrategie entwickeln möchte, um etwa für die Pensionierung vorzusorgen oder die Steuerbelastung bei Investitionen zu optimieren, kann mit Kosten von 2.000 bis 5.000 Franken oder mehr rechnen.

Wir bei steuerberatung-schweiz.ch bieten transparente Preismodelle und stellen sicher, dass unsere Leistungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

 

Steuererklärung ausfüllen lassen: Sehr günstig und zeitsparend

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele Menschen eine lästige Pflicht. Hier kommt unser Service ins Spiel, der nicht nur günstig ist, sondern auch den Stress und Zeitaufwand erheblich reduziert. Warum sollten Sie diese Aufgabe uns überlassen?

  1. Zeitersparnis:
    Die Steuererklärung kann je nach Kanton und persönlichen Umständen kompliziert sein. Wir kennen die spezifischen Anforderungen und übernehmen den gesamten Prozess für Sie, von der Datensammlung bis zur Einreichung.

  2. Fehlervermeidung:
    Steuerformulare sind fehleranfällig, besonders wenn man nicht mit den steuerrechtlichen Feinheiten vertraut ist. Ein kleiner Fehler kann schnell zu Nachfragen oder sogar Strafzahlungen führen. Mit unserer Expertise minimieren wir dieses Risiko.

  3. Maximale Abzüge:
    Unsere erfahrenen Berater prüfen sorgfältig, welche Abzüge für Sie möglich sind. Dazu zählen unter anderem:

    • Berufsauslagen
    • Krankheitskosten
    • Vorsorgebeiträge
    • Weiterbildungskosten
  4. Flexibilität:
    Unsere digitalen Dienstleistungen ermöglichen es Ihnen, Ihre Steuerunterlagen bequem online einzureichen. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch den Weg in unser Büro.

Wann lohnt sich Steuerberatung und Steuerplanung?

Die Frage, ob sich eine Steuerberatung oder -planung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es mehrere Situationen, in denen professionelle Unterstützung besonders sinnvoll ist:

  1. Veränderungen der Lebenssituation:
    Ein Umzug, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Eintritt in die Pensionierung können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Unsere Berater helfen Ihnen, die damit verbundenen Chancen und Risiken optimal zu nutzen.

  2. Selbstständigkeit oder Unternehmensgründung:
    Wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen oder bereits selbstständig tätig sind, profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Steuerplanung. Dazu gehört auch die Wahl der besten Rechtsform, um Steuern zu sparen.

  3. Investitionen und Vermögensplanung:
    Ob es sich um Immobilien, Aktien oder andere Anlageformen handelt – eine kluge Steuerplanung stellt sicher, dass Sie Ihre Renditen maximieren, ohne unnötig hohe Steuerlasten zu tragen.

  4. Erbschaft und Nachlassplanung:
    Bei grösseren Vermögen ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um Erbschaftssteuern zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Nachkommen optimal abgesichert sind.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Steuerstrategie optimal auf Ihre Ziele abzustimmen.

 

Warum sollten Sie einen Finanzplaner für die Steuerberatung beauftragen?

Ein Finanzplaner bringt nicht nur steuerliches Fachwissen mit, sondern betrachtet Ihre gesamte finanzielle Situation. Bei uns profitieren Sie von einem integrierten Ansatz, der weit über das Ausfüllen von Formularen hinausgeht.

  1. Ganzheitlicher Ansatz:
    Steuerplanung ist eng mit anderen Aspekten der Finanzplanung verbunden, wie etwa der Vorsorge oder der Investitionsstrategie. Unsere Finanzplaner entwickeln für Sie eine umfassende Strategie, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt.

  2. Individuelle Beratung:
    Jeder Kunde ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, die wirklich zu Ihnen passen.

  3. Aktualität und Expertise:
    Das Schweizer Steuersystem unterliegt ständigen Änderungen. Unsere Experten bleiben stets auf dem neuesten Stand und stellen sicher, dass Ihre Steuerstrategie auch in Zukunft effektiv bleibt.

  4. Langfristige Perspektive:
    Im Gegensatz zu rein operativen Steuerberatern legen wir den Fokus auf langfristige Planung. So können Sie nicht nur kurzfristig Steuern sparen, sondern auch langfristig finanziell profitieren.

Steuerberatung Schweiz: Was macht uns einzigartig?

Bei steuerberatung-schweiz.ch legen wir besonderen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur Geld zu sparen, sondern auch Sicherheit und Transparenz in Ihre Finanzen zu bringen.

  1. Kundenzentrierte Lösungen:
    Ihre Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die genau auf Ihre Situation abgestimmt sind.

  2. Digitale Tools und Prozesse:
    Unsere modernen digitalen Werkzeuge ermöglichen es Ihnen, Ihre Steuerangelegenheiten einfach und bequem zu erledigen. Gleichzeitig haben Sie jederzeit Zugang zu Ihren Unterlagen und unserem Expertennetzwerk.

  3. Erfahrenes Team:
    Unsere Berater verfügen über jahrelange Erfahrung in der Schweizer Steuerlandschaft und kennen die Feinheiten jedes Kantons.

  4. Kosten-Nutzen-Orientierung:
    Wir wissen, dass Steuerberatung eine Investition ist. Deshalb stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen Ihren Erwartungen entsprechen und sich für Sie lohnen.

Steuerberatung für jeden Bedarf

Egal, ob Sie eine einfache Steuererklärung ausfüllen lassen möchten oder eine umfassende Steuerstrategie suchen – bei steuerberatung-schweiz.ch finden Sie den richtigen Partner. Unsere Dienstleistungen sind flexibel, transparent und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Steuerlast optimieren und Ihre finanzielle Zukunft sichern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

 

Steuerfristen in der Schweiz (nach Kanton)

 

1. Aargau

  • Privatpersonen: Unterschiedlich je nach Gemeinde, ordentliche Frist bis 30.06.2024, maximale Verlängerung individuell.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung individuell.

2. Appenzell Ausserrhoden

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

3. Appenzell Innerrhoden

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 30.04.2024, maximale Verlängerung 30.11.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 31.05.2024, maximale Verlängerung 30.11.2024.

4. Basel-Landschaft

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.09.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

5. Basel-Stadt

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

6. Bern

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 15.03.2024, maximale Verlängerung 15.11.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 31.07.2024, maximale Verlängerung 15.11.2024.

7. Freiburg

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 15.12.2024.
  • Juristische Personen: Varriert nach Unternehmensform.

8. Glarus

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.09.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

9. Graubünden

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.09.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.09.2024, maximale Verlängerung je nach Gemeinde.

10. Luzern

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 31.08.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 31.08.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024.

11. Nidwalden

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.09.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung individuell.

12. Obwalden

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 30.04.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.03.2025, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

13. Schaffhausen

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.11.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.09.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

14. Schwyz

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 31.07.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024.

15. Solothurn

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.11.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 30.11.2024.

16. St. Gallen

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung individuell.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

17. Thurgau

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist individuell.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.10.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

18. Uri

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.09.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024.

19. Wallis

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung individuell.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.06.2024, maximale Verlängerung 31.10.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

20. Zug

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 30.04.2024, maximale Verlängerung 31.12.2024, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.09.2024, maximale Verlängerung 31.03.2025, zusätzliche Verlängerung mit Gesuch.

21. Zürich

  • Privatpersonen: Ordentliche Frist 31.03.2024, maximale Verlängerung 30.11.2024.
  • Juristische Personen: Ordentliche Frist 30.09.2024, maximale Verlängerung 30.11.2024.

Die Steuererklärung ist in der Schweiz eine zentrale Verpflichtung für Privatpersonen sowie für juristische Personen wie Unternehmen. Doch wie und wann diese Steuererklärungen abgegeben werden müssen, unterscheidet sich je nach Kanton. In der Schweiz haben die Kantone eine weitgehende Autonomie, wenn es um die Festlegung von Fristen und Verfahren geht, was zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen führt. Wer in der Schweiz lebt oder ein Unternehmen führt, muss sich nicht nur mit der Steuererklärung selbst auseinandersetzen, sondern auch mit den unterschiedlichen Fristen, die in den jeweiligen Kantonen gelten.

 

Das Verständnis dieser Fristen ist entscheidend, um rechtzeitig zu handeln und etwaige Strafgebühren oder Säumniszuschläge zu vermeiden. In einigen Kantonen sind die Fristen für Privatpersonen und juristische Personen (also Unternehmen) unterschiedlich, was eine zusätzliche Komplexität mit sich bringt. Zudem besteht in vielen Kantonen die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, wobei diese auch unterschiedliche Bedingungen und Formalitäten voraussetzt. Wer beispielsweise die Frist für die Steuererklärung nicht einhalten kann, muss in vielen Fällen ein entsprechendes Gesuch bei den zuständigen Steuerbehörden einreichen.

 

Die regulären Fristen für Steuererklärungen variieren stark: In einigen Kantonen muss die Steuererklärung bereits Ende März oder spätestens Ende April eingereicht werden, in anderen kann sie bis zum Sommer oder sogar zum Herbst des Folgejahres eingereicht werden. Diese Unterschiede hängen oft mit den lokalen Gegebenheiten zusammen, etwa mit der Steuerverwaltung und den administrativen Abläufen in den einzelnen Kantonen. Es ist daher von großer Bedeutung, sich frühzeitig über die spezifischen Fristen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In einigen Kantonen wie beispielsweise Basel-Stadt oder Zürich ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn die reguläre Frist nicht eingehalten werden kann. Die genauen Bedingungen für eine Fristverlängerung und die maximale Dauer dieser Verlängerung variieren jedoch auch hier von Kanton zu Kanton.

Ein weiterer Aspekt, der in der Schweiz zu berücksichtigen ist, betrifft die unterschiedlichen Steuerpflichten von Privatpersonen und Unternehmen. Während Privatpersonen in der Regel einmal jährlich ihre Steuererklärung abgeben müssen, gibt es für Unternehmen oft zusätzliche steuerliche Verpflichtungen und kompliziertere Fristen. Dies betrifft etwa die Mehrwertsteuer oder spezielle Regelungen für juristische Personen, bei denen eine genauere Planung und fristgerechte Einreichung der Steuererklärung entscheidend ist.

 

Die Steuererklärung in der Schweiz erfordert nicht nur Aufmerksamkeit in Bezug auf die Fristen, sondern auch eine detaillierte Vorbereitung und Organisation. Wer beispielsweise Ausgaben oder Steuervergünstigungen geltend machen möchte, sollte die nötigen Unterlagen frühzeitig sammeln. Zudem können unterschiedliche kantonale Regelungen dazu führen, dass bestimmte Ausgaben nur in bestimmten Kantonen anerkannt werden oder unterschiedliche Freibeträge gelten.

 

Für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass die Fristen eingehalten werden. Die Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, die steuerlichen Vorteile bestmöglich zu nutzen. Wer die Fristen kennt und gut vorbereitet ist, kann sicherstellen, dass der Prozess reibungslos und ohne zusätzliche Kosten verläuft.

 

Checkliste

Eine Steuererklärung kann auf den ersten Blick eine komplexe Aufgabe sein, doch mit der richtigen Checkliste lässt sich der Prozess deutlich vereinfachen. Wir haben eine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen hilft, alle wichtigen Schritte und Unterlagen für Ihre Steuererklärung in der Schweiz systematisch zu organisieren. So behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass Sie keine relevanten Informationen vergessen.

 

Persönliche Angaben:

  • Geburtsdatum
  • AHV-Nummer
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsgrad in %
  • Selbständigerwerbend Ja oder Nein
  • Inhaber / Teilhaber der Firma
  • Telefonnummer Privat und Geschäft
  • E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
  • Schule oder Lehrfirma
  • Ende der Ausbildung
  • Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr
  • Wohnort und Adresse
  • Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 01.01. und 31.12
  • Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
  • Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

  • Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
  • Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
  • Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
  • Kapitalabfindung
  • Unverteilte Erbschaften
  • Weitere Einkommen

Liegenschaften:

  • Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
  • Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
  • Nettomieteinnahmen je Mieter
  • Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
  • Bezahlte Bauchrechtszinsten
  • Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
  • Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

  • Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
  • Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
  • Aktien / Obligationen / Fonds
  • Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
  • Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
  • Mehrkosten Wochenaufenthalter
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

  • Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
  • Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

  • Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
  • Rückerstattung Krankenkassenprämien
  • Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

  • Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

  • Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
  • Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
  • Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
  • Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a